Koch/Köchin

Lehre & Beruf

Köche/Köchinnen sind vor allem in Betrieben des Hotel- und Gastgewerbes, in Spitälern, Kuranstalten und Pflegeheimen, aber auch in Betriebskantinen großer Unternehmen und Organisationen, Bildungseinrichtungen usw. beschäftigt, wo sie Speisen aller Art zubereiten und die Arbeitsabläufe in der Küche organisieren.

Ablauf

Sie erstellen die Speisekarten und sorgen für den Einkauf und die fachgerechte Lagerung der Lebensmittel. Köche/Köchinnen teilen das Küchenpersonal ein und achten auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Küchenhelfer*innen und Restaurantfachleuten und haben Kontakt zu Lieferant*innen und ihren Gästen.

Aufgaben

Köche und Köchinnen bereiten eine Vielzahl von Speisen zu, von Hausmannskost bis Haute Cuisine, einschließlich Diät-, vegetarischer und veganer Gerichte. Sie stellen Menüs zusammen, planen die Speisekarten und kaufen die Zutaten ein. In größeren Küchen spezialisieren sich Köche auf bestimmte Bereiche, wie Suppen oder Saucen.

Die Arbeit beginnt mit der Erstellung von Speiseplänen unter Berücksichtigung saisonaler Besonderheiten. Sie bereiten Lebensmittel vor, indem sie Fleisch hacken, Gemüse reinigen und Zutaten bereitstellen. Anschließend kochen sie die Speisen durch Braten, Grillen oder Dünsten und richten diese an.

Köche/Köchinnen sind auch für die Bestellung und Kontrolle der Lebensmittelqualität verantwortlich. Sie müssen über Inhaltsstoffe und mögliche Unverträglichkeiten informiert sein, um Gästen Alternativen anbieten zu können. Nachhaltigkeit spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, weshalb sie die Herkunft der Lebensmittel kennen sollten.

Wichtigsten Tätigkeiten

  • Speisepläne und Menüfolgen erstellen
  • den Einkauf bzw. die Bestellung von Lebensmitteln planen und organisieren
  • Einkaufs- und Lagerlisten erstellen, Lebensmittel fachgerecht lagern
  • Qualität und Menge der gelieferten Waren kontrollieren
  • Zutaten vorbereiten: waschen, zerkleinern, wiegen etc.
  • Speisen je nach Rezept unter Anwendung verschiedenster Kochtechniken, wie Braten, Grillen, Backen, Kochen, Garen zubereiten
  • die Speisen würzen und abschmecken
  • den Arbeitsablauf in der Küche organisieren
  • neue Rezepte bzw. Rezeptvariationen kreieren
  • die Speisen auf Tellern anrichten

Anforderungen

  • Handgeschicklichkeit: Zerlegen von Fleisch, Zerkleinern von Gemüse
  • Fingerfertigkeit: Zerhacken und Zerkleinern von Zutaten, z.B. Zwiebelschneiden
  • Auge-Hand-Koordination: Schneiden von Gemüse und Fleisch
  • Geruchs- und Geschmackssinn: Würzen und Abschmecken der Speisen
  • Organisationstalent: gleichzeitige Zubereitung verschiedener Speisen, Arbeitseinteilung des Personals
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: mit Kollegen und Küchenhilfen
  • gestalterische Fähigkeit: Anrichten und Garnieren der Gerichte
  • Merkfähigkeit: Behalten von Rezepten
  • Selbständigkeit: Menüerstellung, Leitung der Küche
  • zeitliche Flexibilität: Bereitschaft, auch abends und an Wochenenden zu arbeiten

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Lehrstellen für diesen Beruf

Gehalt & Verdienst

(je nach Kollektivvertrag/Brutto, Stand: 21.08.2024)

Lehrzeit

3 Jahre

Lehrlings­entschädigung

886 € bis 1.957 €

Einstiegsgehalt nach der Lehre

(je nach Kollektivvertrag)
ab 1.860 Euro brutto

Beschäftigungsmöglichkeiten, Aufstieg und Selbstständigkeit

Aufstiegsmöglichkeiten:
In Mittel- und Großbetrieben bestehen für Köche/Köchinnen folgende Aufstiegsmöglichkeiten: Jungkoch/-köchin, Demichef (ChefIn mit beschränkter Weisungsbefugnis), Chef de partie (AbteilungschefIn), Sous-chef (stellvertretend(er/e) KüchenchefIn), Chef de cuisine (KüchenchefIn) und Exekutivchef (KüchendirektorIn über alle Küchen). In Kleinbetrieben sind wegen der geringen Anzahl an Führungspositionen nur wenige Aufstiegsmöglichkeiten gegeben.

Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Köche/Köchinnen in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):

  • Gastgewerbe
  • KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) einschließlich der LebzelterInnen und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung (Handwerk)

Weiters können Köche/Köchinnen folgende freie Gewerbe ausüben:

  • Erzeugung von Speise-Eis
  • verschiedene freie Gastgewerbe-Betriebsarten, für die keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, z.B. wenn Speisen in einfacher Art verabreicht werden, nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden, nicht mehr als acht Verabreichungsplätze eingerichtet werden oder es sich um eine Schutzhütte handelt

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

Betriebe/Lehrbetriebe:
Köche/Köchinnen arbeiten in Betrieben des Hotel- und Gastgewerbes sowie in Großküchen von Betrieben, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Ausbildung

Kärnten

Fachberufsschule für Tourismus Warmbad Villach

Burgenland

Landesberufsschule Eisenstadt

Oberösterreich

Berufsschule Altmünster

Salzburg

Landesberufsschule Obertrum

Steiermark

Landesberufsschule Bad Gleichenberg

Private Berufsschule Graz

Tirol

Tiroler Fachberufsschule für Tourismus Absam

Tiroler Fachberufsschule für Tourismus und Handel Landeck

Vorarlberg

Landesberufsschule Lochau

Wien

Berufsschule für Gastgewerbe

Vorarlberg

Landesberufsschule Geras

Landesberufsschule Waldegg

(QUELLE: AMS, bic.at)

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