Krank in der Lehre: Was du jetzt tun musst
Fieber, starke Schmerzen oder ein Magen-Darm-Infekt: Wenn du nicht arbeiten kannst, musst du deinen Lehrbetrieb rasch informieren. Hier erfährst du, wie die Krankmeldung funktioniert und was während des Krankenstands mit deinem Geld passiert.

Du wachst auf und merkst sofort: Heute geht nichts. Jetzt einfach liegen bleiben und erst später reagieren, ist keine gute Idee. Auch als Lehrling musst du deinen Betrieb unverzüglich informieren, wenn du wegen einer Krankheit nicht zur Arbeit kommen kannst. Am besten meldest du dich noch vor deinem üblichen Arbeitsbeginn bei der zuständigen Person. Wer das ist und ob ein Anruf, eine Nachricht oder eine E-Mail genügt, kann im Betrieb geregelt sein.
Melde dich sofort
Sag klar, dass du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Du musst zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen, wie lange du ausfällst. Sobald du mehr weißt, informierst du den Betrieb erneut.
Der Lehrbetrieb kann eine ärztliche Bestätigung verlangen. Sie dokumentiert unter anderem den Beginn und die voraussichtliche Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit. Kommst du der Melde- oder Nachweispflicht nicht nach, kann für die Zeit der Verzögerung dein Anspruch auf Entgelt entfallen. Eine verspätete Meldung bedeutet laut Wirtschaftskammer aber nicht automatisch, dass dein Lehrverhältnis sofort beendet werden darf.
Speichere die Kontaktdaten deiner Ansprechperson am besten schon jetzt im Handy. Dann musst du sie nicht erst suchen, wenn du mit Fieber im Bett liegst.
Was mit deinem Geld passiert
Für Lehrlinge gelten eigene Regeln zur Entgeltfortzahlung. Bei einer Krankheit erhältst du grundsätzlich bis zu acht Wochen lang dein volles Lehrlingseinkommen. Danach bezahlt der Betrieb für bis zu vier weitere Wochen den Unterschied zwischen deinem Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld.
Sind diese Ansprüche im selben Lehrjahr bereits ausgeschöpft, gelten bei einer weiteren Erkrankung kürzere Zeiträume: zunächst bis zu drei Tage volles Lehrlingseinkommen und anschließend für höchstens sechs Wochen die Differenz zum Krankengeld. Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten besteht ein eigener Anspruch.
Die Berechnung kann kompliziert werden, besonders bei mehreren Krankenständen. Wenn dir eine Abrechnung unklar vorkommt, lass sie von der Arbeiterkammer prüfen.
Erholen statt Streit riskieren
Ein Krankenstand dient deiner Genesung. Halte dich daher an ärztliche Vorgaben und vermeide alles, was deine Erholung verzögern könnte. Bewahre Bestätigungen auf und dokumentiere, wann und bei wem du dich abgemeldet hast.
Bist du wieder arbeitsfähig, informiere den Betrieb rechtzeitig über deine Rückkehr. Gibt es Streit über die Krankmeldung, dein Lehrlingseinkommen oder den Umgang im Betrieb, kannst du dich an die Arbeiterkammer oder die Lehrlingsstelle deines Bundeslandes wenden.
Dein Check
- Melde dich unverzüglich, möglichst vor Arbeitsbeginn.
- Halte dich an den vereinbarten Meldeweg im Betrieb.
- Besorge eine ärztliche Bestätigung, wenn sie verlangt wird.
- Hebe Nachrichten und Bestätigungen auf.
- Lass unklare Abrechnungen prüfen.
Quellen
- Wirtschaftskammer Österreich: Krankenentgelt der Lehrlinge
- Rechtsinformationssystem des Bundes: § 17a Berufsausbildungsgesetz
- Arbeiterkammer Oberösterreich: Krankenstand
