Pflegefachassistenz
Lehre & Beruf
Die Pflegelehre kann seit 1.9.2023 begonnen werden. Sie wird derzeit als befristeter Ausbildungsversuch geführt; der Eintritt in die Lehre ist vorläufig bis 31.12.2029 möglich.
PflegefachassistentInnen arbeiten vor allem in Krankenhäusern, aber auch in Alten- und Pflegeheimen und in der mobilen Hauspflege. Sie unterstützen Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sowie Ärztinnen und Ärzte und führen von diesen übertragende pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen eigenverantwortlich aus.
Sie beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten, erheben und dokumentieren pflegerelevante Daten und führen verschiedene standardisierte Pflegehandlungen, medizinische Routinekontrollen und Untersuchungen durch. Bei Notfällen setzen sie entsprechende Sofortmaßnahmen.
PflegefachassistentInnen begleiten und mobilisieren ihre PatientInnen, führen Gespräche und schulen die PatientInnen und deren Angehörige in Grundtechniken für Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu Hause. Sie arbeiten im Team mit BerufskollegInnen, diplomierten Pflegekräften, ÄrztInnen und zahlreichen weiteren medizinischen und pflegerischen Fachkräften.
Ablauf
Die Pflegelehre wird in einer 3-jährigen Form ("Pflegeassistenz", PA) und einer 4-jährigen Form ("Pflegefachassistenz", PFA) angeboten. Die 4-jährige Pflegefachassistenz umfasst mehr Pflegebereiche als die Pflegeassistenz (z.B. Pflege von Kindern und Jugendlichen, von psychisch kranken Menschen oder von chronisch Kranken) und auch eine umfassendere Ausbildung in den einzelnen Pflegebereichen. Nach Absolvierung der 3-jährigen Pflegeassistenz kann die Ausbildung zur Pflegefachassistenz weitergeführt werden (Dauer: 1 Jahr).
Mit der Einrichtung der Pflegeassistenz-/Pflegefachassistenz-Ausbildung als 3- bis 4-jähriger Lehrberuf ist es nun erstmals möglich, diese Ausbildung bereits nach Abschluss der Pflichtschule bzw. der 9. Schulstufe (also mit 15 Jahren) zu beginnen.
HINWEIS zum Tätigkeitsunterschied zwischen PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen:
PflegeassistentInnen dürfen einige Tätigkeiten in der Pflege nicht durchführen (auch nicht auf ärztliche Anweisung); diese Tätigkeiten sind den länger und spezieller ausgebildeten PflegefachassistentInnen (nach schriftlicher ärztlicher Anordnung) bzw. dem diplomierten Pflegepersonal vorbehalten und umfassen beispielsweise folgende Bereiche (Aufzählung ist nicht vollständig):
- Durchführung standardisierter diagnostischer Programme (z.B. EKG, EEG),
- Lungenfunktionstests,
- Legen und Entfernen von Magensonden durch Nase oder Mund,
- Ab- und Anschluss laufender Infusionen,
- Anlegen von Miedern, Orthesen (Gelenksstützen) und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen.
Aufgaben
Die Aufgaben der PflegefachassistentInnen in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen (PatientInnen, SeniorInnen, Behinderte) umfassen vor allem die regelmäßige Körperpflege (Reinigung, Hautpflege, Inkontinenzversorgung), das Anrichten von Mahlzeiten und die Unterstützung beim Essen/Trinken (Füttern), die sachgemäße Lagerung (um das Wundliegen zu verhindern) und das Wechseln der Bettwäsche. PflegefachassistentInnen gehen auch auf die Fragen und Wünsche/Bedürfnisse der PatientInnen und Angehörigen ein und helfen den PatientInnen beim Aufstehen, Anziehen und Gehen sowie bei der Benützung der Toilette. Eine wichtige Aufgabe ist auch, die Pflegeräumlichkeiten und die Pflegebehelfe in Ordnung zu halten und zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
Wichtigsten Tätigkeiten
- bei der Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes von PatientInnen mitwirken und Veränderungen im Pflegeverlauf erkennen
- bei der Erhebung definierter pflegerelevanter Daten im Rahmen von standardisierten Pflege-Assessmentinstrumenten und/oder Risikoanalysen mitwirken (z.B. Dekubitus, Sturz, Schmerzen, Ernährung)
- ÄrztInnen sowie Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen bei Behandlungen und Pflegemaßnahmen unterstützen
- standardisierte Pflegemaßnahmen in unterschiedlichen Pflegesituationen durchführen
- medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung erheben und überwachen
- Maßnahmen gegen Wundliegen durchführen (präventive Positionierung/Lagerung); unbewegliche PatientInnen regelmäßig umbetten
- PatientInnen mobilisieren und körperliche, geistige, psychische und soziale Ressourcen unterstützen und fördern
- Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und Sofortmaßnahmen ergreifen
- standardisierte diagnostische Programme durchführen, z. B. EKG, EEG, Lungenfunktionstests
- Magensonden legen und entfernen; transurethraler Katheter bei Frauen setzen und entfernen (ausgenommen bei Kindern)
- laufende Infusionen ab- und anschließen (ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut)
- Blutabnahme, Wickel, Bandagen und Verbände anlegen, Insulininjektionen legen usw.
- Mieder, Orthesen und elektrisch betriebene Bewegungsschienen anlegen
- PatientInnen und deren Angehörige einfache Pflegemaßnahmen erklären
- Pflegedokumentation durchführen
PflegefachassistentInnen handeln in allen ihren Tätigkeits- und Aufgabenbereichen gemäß pflegerischer und/oder ärztlicher Anordnung.
Anforderungen
- gute körperliche Verfassung: Bewegen (Heben) und Stützen der PatientInnen (bei Körperpflege und Mobilisation); Überziehen der Betten;
- physische Ausdauer: Arbeiten im Schichtbetrieb (z.B. Nachtschicht);
- Handgeschicklichkeit: sicheres Handhaben der medizinischen Werkzeuge und Geräte (z.B. Blutentnahme, Analysegeräte); Anlegen von Bandagen und Verbänden; Verabreichung von Injektionen;
- Fingerfertigkeit: Eingeben von Daten in den Computer (Dokumentation);
- Auge-Hand-Koordination: Blutentnahme;
- Sehvermögen: genaues Erkennen von Haut-Veränderungen (z.B. Rötungen, Verfärbungen); genaues Ablesen von Messgeräten (z.B. Fiebermesser, Blutdruckmesser);
- Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Desinfektionsmittel und Reinigungsmitteln, Hautpflegemitteln und verschiedenen medizinischen Chemikalien;
- Kontaktfähigkeit: Gesprächsführung mit den PatientInnen und deren Angehörigen;
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team mit Ärzten/Ärztinnen und diplomiertem Pflegepersonal;
- Sprachfertigkeit mündlich: Verwenden medizinischer Fachbegriffe; genaues/treffendes Formulieren medizinischer/pflegerischer Berichte im Gespräch mit TeamkollegInnen; kommunizieren mit PatientInnen und deren Angehörigen;
- Sprachfertigkeit schriftlich: Formulieren von Pflegeprotokollen und von Inhalten für die Dokumentation;
- Reaktionsfähigkeit: rasches Reagieren und Handeln in Notsituationen;
- Selbständigkeit: Erfordernis des eigenständigen und entschlossenen Handelns in Notsituationen;
- generelle Lernfähigkeit: ständiger Weiterbildungsbedarf hinsichtlich neuer Pflegetechniken und medizinischer Entwicklungen; laufendes Einstellen auf neue PatientInnen und neue pflegerische Herausforderungen;
- psychische Ausdauer: Abend- und Nachtdienste; Sonntags- und Feiertagsdienst; Infektionsgefahr; Belastung durch die ständige Konfrontation mit Krankheit, Leiden und Tod.
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Lehrstellen für diesen Beruf
Gehalt & Verdienst
(je nach Kollektivvertrag/Brutto, Stand: 10.06.2024)
Lehrzeit
4 Jahre
Lehrlingsentschädigung
895 € bis 1.789 €
Einstiegsgehalt nach der Lehre
(je nach Kollektivvertrag)
1.640 bis 2.650 Euro brutto
- 1. Lehrjahr: € 895 bis € 925
- 2. Lehrjahr: € 1.029 bis € 1.151
- 3. Lehrjahr: € 1.215 bis € 1.420
- 4. Lehrjahr: € 1.549 bis € 1.789
Beschäftigungsmöglichkeiten, Aufstieg und Selbstständigkeit
Aufstiegsmöglichkeiten:
Aufstiegspositionen für diesen Beruf sind z.B. „StationspflegerIn“ bzw. „OberpflegerIn“ oder „DiplomierteR Gesundheits- und KrankenpflegerIn“ (Diplomausbildung und Diplomprüfung erforderlich).
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung besteht im Pflegebereich nur für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen.
Betriebe/Lehrbetriebe:
Krankenhäuser, Ambulatorien, Rehabilitationseinrichtungen, Kuranstalten, Behindertenheime, SeniorInnen-Heime, Altenpflegeheime, Palliativeinrichtungen/Hospize (Sterbebegleitung), Arztpraxen, Einrichtungen der Hauskrankenpflege, selbständige Gesundheits- und KrankenpflegerInnen.
Ausbildung
Oberösterreich
Berufsschule Linz 1
- 4040 Linz, Reindlstraße 48-50
- Tel.: +43 (0)732 / 77 20 - 35700
- https://www.bs-linz1.ac.at/
Vorarlberg
Landesberufsschule Feldkirch
- 6800 Feldkirch, Rebberggasse 32
- Tel.: +43 (0)5522 / 720 29
- https://lbsfe1.snv.at/
Tirol
Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien - Standort Lohbach
- 6020 Innsbruck, Lohbachufer 6a
- Tel.: +43 (0)512 / 284 566
- https://tfbs-escm.at/
(QUELLE: AMS, bic.at)