HandschuhmacherIn

Lehre & Beruf

Handschuhmacher*innen stellen maßgefertigte oder industriell gefertigte Handschuhe aus verschiedenen Ledersorten und Textilmaterialien her. Sie nutzen Spezialmesser, Stanzmaschinen, Klebstoffe und Nähmaschinen. Ihre Arbeit erfolgt in Werkstätten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie in Produktionshallen der Textilindustrie, oft im Team mit Kolleg*innen.

Aufgaben

Handschuhmacher*innen stellen verschiedene Arten von Handschuhen (z. B. Straßenhandschuhe, Sporthandschuhe wie Schi- oder Motorradhandschuhe, Arbeitshandschuhe). Weiters gehört auch die Reparatur und Reinigung von Handschuhen sowie der Verkauf der eigenen Produkte und der industriell hergestellten Handschuhe zu ihren Tätigkeiten.

Das vom/von der Gerber*in gelieferte Leder richten Handschuhmacher*innen durch Schleifen und Strecken zu. Dabei berücksichtigen sie die Eigenart der verschiedenen Ledersorten und -stücke. Danach schneiden sie das Leder fachgerecht zu, d. h. sie schneiden die für den Handschuh erforderlichen Teile aus der größtmöglichen Fellfläche aus. Das Zusammennähen der Teile wird entweder von den Handschuhmacher*innen selbst oder von speziell geschulten Näher*innen durchgeführt. Maschinenarbeit ist dabei nur in begrenztem Umfang möglich.

Häufig verfügen die Betriebe über einen Verkaufsraum. In diesen Fällen sind Handschuhmacher*innen häufig auch dort tätig: Sie empfangen und beraten Kund*innen, nehmen Aufträge entgegen, wickeln Verkäufe ab und kümmern sich um die Regalpflege. Gegebenenfalls dekorieren und gestalten sie auch die Verkaufsräume und Schaufenster.

Arbeitsmittel

Als Material verwenden Handschuhmacher*innen meist unterschiedliche Ledersorten (z. B. Lamm-, Reh-, Kalbs- und Schweinsleder), aber auch Textilmaterialien oder Kunstleder (vor allem in der industriellen Fertigung).

Für die Herstellung der Handschuhe verwenden sie unterschiedlichste Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen (z. B. Spezialmesser oder -scheren für das Zuschneiden von Leder, Stanzwerkzeuge, Klebstoffe und Spezialnähmaschinen).

Wichtigsten Tätigkeiten

  • benötigte Felle und Lederstücke sortieren und auf Fehler kontrollieren
  • Innenseite des Leders durch Ziehen über eine Marmorplatte oder Dollier-Walzmaschine aufrauen (dollieren)
  • Einzelteile grob zuschneiden (depsieren) und die Lederteile mit Federweiß zur Erhöhung von Glanz und Widerstandsfähigkeit einreiben
  • endgültige Handschuhgrößen mit einer Stahlpresse stanzen (Fentieren) und die Fingerzwischenstücke und den Futterstoff zuschneiden
  • einzelne Handschuhteile bzw. das Futter zusammennähen, Handschuh mit einer Längsnaht schließen, Handschuhrand mit einem Lederstreifen mit der Nähmaschine säumen
  • Laschen für Druckknöpfe, Knopflöcher oder Verschlüsse anbringen
  • Handschuhfutter auf eine Holzhand aufstülpen, Futter mit Kontaktkleber bestreichen, fertigen Lederhandschuh zur Verbindung mit dem Futterstoff darüberstülpen
  • fertigen Handschuh mit Puff- oder Dressiereisen (elektrisch beheizte Metallhand) bügeln (dressieren)
  • Handschuh polieren und verpacken

Anforderungen

  • Handgeschicklichkeit: Zuschneiden des Leders, Zusammennähen der Handschuhteile
  • Fingerfertigkeit: Zusammennähen der Handschuhteile
  • Tastsinn: Prüfen der Qualität des Leders
  • Auge-Hand-Koordination: Zuschneiden des Leders, Zusammennähen der Handschuhteile
  • Sehvermögen: Erkennen von Materialfehlern im Leder, Nähen
  • Unempfindlichkeit der Haut: Imprägniermittel am Leder, Arbeiten mit Klebstoffen
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen der Kunden im Verkauf
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten der Kunden im Verkauf

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Lehrstellen für diesen Beruf

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Gehalt & Verdienst

(je nach Kollektivvertrag/Brutto, Stand: 11.09.2024)

Lehrzeit

3 Jahre

Lehrlings­entschädigung

600 € bis 1.376 €

Einstiegsgehalt nach der Lehre

(je nach Kollektivvertrag)
1.630 bis 1.830 Euro brutto

Beschäftigungsmöglichkeiten, Aufstieg und Selbstständigkeit

Aufstiegsmöglichkeiten:
HandschuhmacherInnen können in Industriebetrieben zu KontrollorInnen oder in die Modellentwurfsabteilung aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für HandschuhmacherInnen im reglementierten Gewerbe „KürschnerIn, SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)“ (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können HandschuhmacherInnen das freie Gewerbe „Erzeugung von Handschuhen“ ausüben.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

Betriebe/Lehrbetriebe: 
HandschuhmacherInnen sind in kleinen Handschuhmacherbetrieben und in der Textilindustrie tätig.

Ausbildung

Steiermark

Landesberufsschule Fürstenfeld

(QUELLE: AMS, bic.at)

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