FußpflegerIn (Podologe/Podologin)

Lehre & Beruf

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) kümmern sich um die Fuß- und Beingesundheit. Sie beurteilen die Fußhaut, erkennen Veränderungen und beraten ihre Kund*innen zu individuellen Pflegemaßnahmen. Sie behandeln Fußprobleme wie Schwielen und Hühneraugen mit Scheren, Feilen und Zangen, führen Fußmassagen und -bäder durch und gestalten Nägel nach Wunsch. Zudem bieten sie Hand- und Armbehandlungen (Maniküre) an. Fußpfleger*innen arbeiten in Fußpflege- und Kosmetiksalons, Spas oder bei Kund*innen zu Hause.

Aufgaben

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) arbeiten im kosmetischen und podologischen Bereich und führen Behandlungen durch, die nicht ärztlich sind. Wichtige Aufgaben sind das Entfernen von Hautverhärtungen, das Kürzen und Formen der Zehennägel, die Behandlung eingewachsener Nägel sowie Fußmassagen. Vor der Behandlung erfolgt ein Fußbad zur Reinigung und Desinfektion. Sie verwenden Instrumente wie Skalpell und Hornhauthobel zur Entfernung abgestorbener Haut und pflegen die Nägel. Auf Wunsch lackieren sie die Nägel und versorgen Druckstellen oder Wunden mit geeigneten Materialien. Nach der Behandlung cremen sie die Füße ein und führen auch Hand- und Armpflege durch. Zudem beraten sie Kund*innen über Behandlungen, Pflegeprodukte und präventive Maßnahmen, koordinieren Termine und arbeiten an Hygieneplänen mit.

Arbeitsmittel

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) verwenden bei ihrer Arbeit beispielsweise Feilen, Spezialscheren, Hautscheren, Hautzangen, Skalpelle, Fräsgeräte (vor allem bei verdickten Nägeln), Hornhautschwämme, Hornhauthobel, Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteile ("Orthesen"). Sie setzen kosmetische und gesundheitsfördernde Produkte (z. B. Badesalze, Kräuteröle, Salben, Nagellacke) ein und arbeiten mit sogenannten Leuchtlupen, um die zu behandelnden Stellen gut sehen zu können.

Hygiene ist in der Fußpflege ein unbedingtes Muss. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einweghandschuhe gehören daher ebenso zu den Arbeitsmitteln von Fußpfleger*innen wie Desinfektionsgeräte wie z. B. Ultraschall für die verwendeten Instrumente. In Fußpflegeinstituten behandeln sie ihre Kundinnen und Kunden auf speziellen Fußpflegestühlen.

Wichtigsten Tätigkeiten

  • den Hautzustand aus kosmetischer und podologischer (fußpflegerischer) Sicht beurteilen
  • Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe bedienen und gemäß den Hygienevorschriften reinigen und desinfizieren bzw. sterilisieren
  • Kundinnen und Kunden fachkundig und fallbezogen beraten, Verkaufsgespräche führen
  • Füße, Beine, Hände und Arme massieren (aber keine Massage zu Heilzwecken)
  • Fuß- und Handbäder verabreichen
  • physikalische Fußpflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme und Kälte) anwenden
  • Nagelveränderungen und Nageldeformationen an den Zehen- und Fingernägeln behandeln und normalisieren
  • Nägel schneiden, schleifen, feilen, fräsen und lackieren
  • Verhärtungen, Schwielen, Hühneraugen und verhornte Hautstellen entfernen
  • eingewachsene Nägel behandeln, Nagelspangen anwenden
  • Druckschutzverbände, Schmetterlingsverbände und andere Verbände zur Erstversorgung bei Druckstellen und Wunden anlegen
  • Hände und Nägel pflegen
  • spezielle Behandlungen des Diabetesfußes anwenden

Anforderungen

  • Handgeschicklichkeit: Schneiden/Feilen und Lackieren der Zehen- und Fingernägel; Entfernen von Hornhautbildungen; Fußmassage
  • Fingerfertigkeit: Ausschneiden von Hühneraugen mit dem Skalpell; Lackieren der Zehen- und Fingernägel; Fußmassage; Bedienen der Kassen- und Computertastatur (Eingeben der Rechnungsdaten, Führen der KundInnen-Datei)
  • Tastsinn: Fußmassage
  • Auge-Hand-Koordination: Nagelpflege (Schneiden, Feilen, Lackieren); Entfernen von Hornhautbildungen
  • Sehvermögen: Beurteilen des Zustandes des Fußes, der Haut und der Nägel; Erkennen von Fußdeformationen
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Badezusätzen, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Salben und Cremes usw.
  • Organisationstalent: Planen und Organisieren der Behandlungstermine
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen und Beraten der KundInnen
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten und Informieren der KundInnen

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Lehrstellen für diesen Beruf

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Gehalt & Verdienst

(je nach Kollektivvertrag/Brutto, Stand: 11.09.2024)

Lehrzeit

3 Jahre

Lehrlings­entschädigung

700 € bis 1.400 €

Einstiegsgehalt nach der Lehre

(je nach Kollektivvertrag)
ab 1.750 Euro brutto

Beschäftigungsmöglichkeiten, Aufstieg und Selbstständigkeit

Aufstiegsmöglichkeiten:
FußpflegerInnen können zu FilialleiterInnen oder GeschäftsführerInnen der Fußpflegebetriebe aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für FußpflegerInnen im reglementierten Gewerbe „Fußpflege“ (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können FußpflegerInnen das freie Gewerbe „Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)“ ausüben. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

Betriebe/Lehrbetriebe: 
FußpflegerInnen arbeiten in gewerblichen Kleinbetrieben wie zum Beispiel Fußpflege- oder Kosmetiksalons, aber auch in Spitälern, Kuranstalten, Alters- und Pflegeheimen. Einige FußpflegerInnen betreiben selbstständig einen Fußpflegebetrieb, andere sind mobil tätig und besuchen ihre KundInnen zuhause. Die meisten Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in größeren Städten.

Ausbildung

Oberösterreich

Berufsschule Linz 1

Salzburg

Landesberufsschule 2 Salzburg

Steiermark

Landesberufsschule Graz 2

Tirol

Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien - Standort Lohbach

Vorarlberg

Landesberufsschule Feldkirch

Wien

Berufsschule für Schönheitsberufe

Kärnten

Fachberufsschule Klagenfurt 2

Niederösterreich

Landesberufsschule St. Pölten

(QUELLE: AMS, bic.at)

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