AugenoptikerIn

Lehre & Beruf

Augenoptiker*innen arbeiten in Optikfachgeschäften und unter Umständen in Augenarztpraxen. Sie beraten und informieren ihre Kund*innen, bestellen oder fertigen Sehbehelfe (wie z. B. Brillen, Brillengläser, Kontaktlinsen) nach Verordnung eines Augenarztes/einer Augenärztin bzw. nach eigenen Messungen. Solche augenoptischen Messungen führen sie mit Hilfe von speziellen Messgeräten sorgfältig durch. Für die Anfertigung von Brillengläsern verwenden sie computergesteuerte Schleifapparate. Neben den herkömmlichen Produkten verkaufen sie auch Lupen, Mikroskope, Ferngläser und meteorologische Geräte. Außerdem warten und reparieren sie all diese Produkte. 

Aufgaben

Die Herstellung von Brillen und Kontaktlinsen erfordert viel Fingerspitzengefühl. Augenoptiker*innen berechnen und messen optische Werte mit Hilfe von verschiedenen Instrumenten und Messgeräten. Sie schleifen Brillengläser mit modernen computergesteuerten Maschinen, bei Spezialanfertigungen teilweise auch von Hand. Sie fügen die Brillengläser in Fassungen ein und passen die fertige Brille individuell dem Gesicht und der Kopfform der Kundschaft an und sorgen dafür, dass sie perfekt sitzt. Weiters warten und reparieren sie alle optischen und augenoptischen Produkte.

Augenoptiker*innen beraten ihre Kund*innen über Neuentwicklungen, Glas- und Kunststoffgläser, Härte und Entspiegelung und Lesehilfen, beispielsweise verschiedene Formen von Lupen. Sie rechnen ebenso mit Krankenkassen ab. Weiters verkaufen sie Neben- und Zusatzprodukte, wie etwa Brillenputzmittel, Linsenaufbewahrungs- und Reinigungsflüssigkeiten, Etuis, aber vor allem auch Sonnenbrillen und weitere optische Geräte, wie zum Beispiel Mikroskope.

Wichtigsten Tätigkeiten

  • Kund*innen beim Kauf von Brillen und optischen Geräten beraten
  • Brillenglas und -stärke durch Messung der Fehlsichtigkeit bestimmen oder
  • Verschreibungen (Rezepte) von Augenärzt*innen übernehmen und sachgerecht ausführen
  • Brillengläser in Fassungen einschleifen und formen, unter Berücksichtigung der vorher gemessenen Zentrierdaten wie Augenabstand, Höhe, Achse
  • die Brille an die anatomische Kopfform der Träger*innen anpassen
  • Brillen reparieren oder neu anpassen
  • Werbeaktionen durchführen und Verkaufsräume dekorieren
  • kaufmännische Tätigkeiten durchführen, wie z. B. Aufträge dokumentieren, Betriebsbücher führen, Bestellungen durchführen
  • Telefonate, E-Mail- und Schriftverkehr führen
  • Abrechnungen mit Krankenkassen durchführen

Anforderungen

  • Handgeschicklichkeit: Schleifen und Einsetzen der Gläser
  • Fingerfertigkeit: Reparaturarbeiten an Brillenfassungen und optischen Instrumenten
  • Tastsinn: Kontrollieren der Passgenauigkeit der Brille am Kunden
  • Auge-Hand-Koordination: Schleifen der Gläser, Einsetzen der Gläser in die Fassung
  • Sehvermögen: Prüfen der Linsen; Präzisionsarbeiten
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Anpassen der Brille an die Gesichtsmaße des Kunden
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Berechnen von Brechungsmaßen ua.; Erstellen von Kostenvoranschlägen
  • technisches Verständnis: Reparieren komplizierter optischer Instrumente, Bedienen von Messgeräten
  • Kontaktfähigkeit: Beraten und Betreuen der Kunden
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten der Kunden
  • gestalterische Fähigkeit: Abstimmen der Farben und Töne von Brillenfassungen und Gläsern; Typberatung
  • Selbständigkeit: eigenverantwortliches Durchführen aller Arbeiten
  • generelle Lernfähigkeit: Arbeiten mit neuen Materialien und Arbeitsgeräten

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Lehrstellen für diesen Beruf

Gehalt & Verdienst

(je nach Kollektivvertrag/Brutto, Stand:13.03.2024)

Lehrzeit

3,5 Jahre

Lehrlings­entschädigung

932 € bis 1.887 €

Einstiegsgehalt nach der Lehre

(je nach Kollektivvertrag)
ab 2.560 Euro brutto

Beschäftigungsmöglichkeiten, Aufstieg und Selbstständigkeit

Aufstiegsmöglichkeiten:

Bei entsprechender Weiterbildung können AugenoptikerInnen zu WerkstättenleiterInnen, FilialleiterInnen und GeschäftsführerInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für AugenoptikerInnen in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):

  • Augenoptik (Handwerk)
  • Kontaktlinsenoptik

Betriebe/Lehrbetriebe: 

AugenoptikerInnen arbeiten in Optikfachgeschäften und Filialen von Handelsketten der Foto-, Optik- und Elektronik-Branche. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten auch Industriebetriebe, die Brillen und andere optische Produkte herstellen, zum Beispiel im Bereich Elektronen- oder Lichtoptik.

Ausbildung

Tirol

Tiroler Fachberufsschule für Fotografie, Optik und Hörakustik

(QUELLE: AMS, bic.at)

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