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Acht-Stunden-Tage und fixe Arbeitszeiten galten lang als normal. Mittlerweile arbeitet nur noch ein Drittel so. Wochenend- und Nachtarbeit, Überstunden und Arbeit auf Abruf gehören für viele Beschäftigte zum Berufsalltag. Wird die Arbeitszeit im Sinne der Beschäftigten und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche flexibel gestaltet, steigert das die Arbeitszufriedenheit. Umgekehrt sinkt sie, wenn Arbeitszeiten ausschließlich im Sinne der Unternehmen flexibilisiert werden.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Arbeitswelt in Österreich grundlegend gewandelt. Flexibilität in der Arbeitszeit gilt als moderne Errungenschaft, doch aktuelle Daten zeigen, dass viele Beschäftigte unter den daraus entstehenden Belastungen leiden.
Nur noch ein Drittel der ArbeitnehmerInnen in Österreich arbeitet in Vollzeit mit klaren Arbeitszeiten. „Flexible Arbeitszeiten, die die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, steigern die Arbeitszufriedenheit“, sagt der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich Andreas Stangl. Gleichzeitig warnt er: „Im Gegensatz dazu führt eine ausschließlich unternehmensorientierte Flexibilisierung, beispielsweise durch unregelmäßige Arbeitszeiten, häufig zu Unzufriedenheit.“ Nach Branchen betrachtet, sind unter anderem die Beschäftigten im Tourismus am unzufriedensten mit ihrer Arbeitszeitregelung.
Teilzeit oft nicht freiwillig
Der Arbeitsklima Index zeigt außerdem, dass 27 Prozent der Teilzeitbeschäftigten eine Stundenaufstockung wünschen. Trotzdem ist es, besonders für Frauen, oft schwierig, Vollzeitarbeit und familiäre Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen. „Es muss immer wieder betont werden, dass es vielfach die Frauen sind, die nach wie vor Haushalt, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen zum Großteil übernehmen. Dieser Fakt macht es für viele unmöglich, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen“, sagt Präsident Stangl.
Wünschenswert wären daher eine erleichterte Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche, ein Recht auf Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit, der Abbau und korrekte Bezahlung von Überstunden sowie Strafen bei Nichteinhaltung sowie strengere Sanktionen bei Fällen von Arbeitszeitbetrug und -missbrauch. (OTS)