FassbinderIn
Lehre & Beruf
Fassbinder*innen erzeugen und reparieren hauptsächlich Holzgefäße wie Fässer für Wein, Most, Spirituosen und Bier sowie Holzkübel und Bottiche. Nach der Trocknung des Holzes formen sie Bretter zu Fassdauben, die in Eisenreifen eingepasst werden. Die Fässer werden nachbehandelt und auf Wunsch verziert. Sie bearbeiten Holz, Metalle und Kunststoffe durch Messen, Schneiden, Biegen und Leimen mit Handwerkzeugen und Maschinen. Fassbinder*innen arbeiten in Werkstätten oder vor Ort bei Kund*innen.
Aufgaben
Fassbinder*innen fertigen und reparieren Fässer und Behälter unterschiedlichster Art und Ausführung aus Holz, Metall und Kunststoffen. Sie erzeugen Produkte der Kellereiwirtschaft. D. h. hauptsächlich Fässer für die Lagerung von Wein, Most, Spirituosen und Bier. Zum Teil produzieren sie auch Produkte der Geschirrbinderei, wie z. B. Holzkübel, Bottiche, Waschtröge und Saunageschirr. Fassbinder*innen stellen weiters Souvenirartikel aus Holz (kleine Fässchen und Bottiche) sowie Bauern- und Gartenmöbel (vor allem Spezialmöbel für Heurigenlokale und Kellerstuben) her.
Für die Herstellung der gewölbten Behälter verwenden sie sogenannte Dauben. Das Biegen der Hölzer wird durch Ausfeuern (hier wird ein Feuer im Inneren des Rumpfes entzündet) oder durch Kochen und Dämpfen erreicht. Nach der Herstellung müssen sie Zubehörteile, wie Hähne, Stutzen und Ventile einpassen und abdichten. Je nach Verwendungszweck werden die Innen- und Außenseiten der Gefäße und Behälter mit Kunststoffen, Harzen oder Lacken behandelt. Weitere Arbeitstechniken sind: Messen, Anreißen, Aufreißen, Raspeln, Feilen, Bohren, Hobeln, Sägen, Fügen, Fräsen, Hämmern etc., wofür Fassbinder*innen entsprechende Arbeitsmittel einsetzen.
Arbeitsmittel
Fassbinder*innen verwenden für die Herstellung ihrer Produkte meist Harthölzer wie Eiche oder Akazie und Weichhölzer wie Fichte oder Tanne, außerdem werden Kunststoffe und Metalle (z. B. Metallreifen zum Zusammenhalten der Fassdauben) verwendet. Sie arbeiten mit Holz-, Metall- und Kunststoffbearbeitungsmaschinen (z. B. Bohr-, Säge-, Schleif-, Fräs- und Hobelmaschinen) und mit verschiedenen Handwerkzeugen und Hilfsmaterialien (Hämmer, Feilen, Handhobeln, Messer, Maßbänder, Schleifpapier, Nieten, Schrauben, Nägel usw.). Die Arbeit der Fassbinder*innen erfolgt nach wie vor weitgehend handwerklich. In größeren Betrieben werden vor allem beim Prüfen der Fässer auch halbautomatische und automatische Anlagen eingesetzt.
Wichtigsten Tätigkeiten
- Skizzen, Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden
- Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen
- Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, überprüfen, lagern und entsorgen
- Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheitsstandards bearbeiten
- Lehren (Modeln) herstellen
- Gebinde herstellen, einrichten und aufstellen
- Gebinde reinigen, warten und reparieren
- Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle durchführen
- Kund*innen beraten insbesondere über Gebindeformen in der Kellereiwirtschaft
Anforderungen
- gute körperliche Verfassung: Transportieren des Holzes, Festschlagen der Fassbereifung
- physische Ausdauer: Festschlagen der Fassbereifung
- Handgeschicklichkeit: maßgenaues Zuschneiden und Aushobeln der Bretter
- Auge-Hand-Koordination: Hobeln, Festschlagen der Fassbereifung
- Unempfindlichkeit der Haut: Abdichten von Gefäßen mit Kunstharz, Lackieren
- räumliche Vorstellungsfähigkeit: Herstellen der Dauben, Anfertigen von Gefäßen
- Kontaktfähigkeit: Betreuen der Kunden
- gestalterische Fähigkeit: Entwerfen von Formen für Souvenirgegenstände und Fässer
- Reaktionsfähigkeit: Unfallgefahr bei Arbeiten mit Holzbearbeitungsmaschinen
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Lehrstellen für diesen Beruf
Gehalt & Verdienst
(je nach Kollektivvertrag/Brutto, Stand: 11.09.2024)
Lehrzeit
3 Jahre
Lehrlingsentschädigung
825 € bis 1.277 €
Einstiegsgehalt nach der Lehre
(je nach Kollektivvertrag)
1.880 bis 2.310 Euro brutto
- 1. Lehrjahr: € 825
- 2. Lehrjahr: € 1.004
- 3. Lehrjahr: € 1.173
- 4. Lehrjahr: € 1.277
Beschäftigungsmöglichkeiten, Aufstieg und Selbstständigkeit
Aufstiegsmöglichkeiten:
Da FassbinderInnen hauptsächlich in Kleinbetrieben arbeiten, gibt es außer einer selbständigen Berufsausübung (bzw. der Übernahme eines bestehenden Betriebes) kaum Aufstiegsmöglichkeiten.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für FassbinderInnen im reglementierten Gewerbe „BinderIn“ (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können FassbinderInnen folgende freie Gewerbe ausüben:
- WagnerIn
- Zusammenbau von Möbelbausätzen
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
Betriebe/Lehrbetriebe:
FassbinderInnen arbeiten in Fassbinderei-Betrieben.
Ausbildung
Niederösterreich
Landesberufsschule Pöchlarn
- 3380 Pöchlarn, Plesserstraße 1
- Tel.: +43 (0)2757 / 26 34
- www.lbspoechlarn.ac.at
(QUELLE: AMS, bic.at)